Ehrenordnung

Ehrenordnung des Turnverein 1920 Bühl e.V.

 

1. Vereinsehrennadel / Der Verein ehrt langjährige Mitglieder und Mitarbeiter /-innen.

1.1.    Der Verein verleiht die bronzene Vereinsehrennadel für

             - 6 Jahre Mitarbeit als Übungsleiter /-in oder im Turnrat

1.2.    Der Verein verleiht die silberne Vereinsehrennadel mit einer Urkunde für

            - 10 Jahre Mitarbeit als Übungsleiter / -in oder im Turnrat

            - 25 Jahre Mitgliedschaft

 1.3.   Der Verein verleiht die goldene Vereinsehrennadel mit einer Urkunde für

            - 15 Jahre Mitarbeit als Übungsleiter / -in oder im Turnrat

            - 50 Jahre Mitgliedschaft

 

2. Ehrenmitgliedschaft / Der Verein verleiht die Ehrenmitgliedschaft mit einer Urkunde.

2.1. Der Verein verleiht die Ehrenmitgliedschaft an Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, nach  Zweidrittelmehrheitsbeschluss des Turnrates.

2.2. Der Verein ernennt Personen und Mitglieder, die sich in besonders hohem Maße um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenturnratsmitgliedern, Ehrenvorstandsmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden nach Zweidrittelmehrheitsbeschluss des Turnrats.

 

3. Gratulationen bei persönlichen Anlässen

Der Verein gratuliert  mit einer Glückwunschkarte und einem Präsent ab dem 70. Geburtstag und alle weiteren 10 Jahre.

 

4. Auszeichnungen durch übergeordnete Verbände

Der Turnrat beantragt nach Zweidrittelmehrheit des Turnrates eine Ehrung bei übergeordneten Verbänden oder bei öffentlichen Einrichtungen.

 

5. Letzte Ehre

Eine Blumenschale (oder Geldwert) wird für die Trauerfeier überbracht. In Absprache mit den Angehörigen und gegebenenfalls den örtlichen Vereinen wird eine Trauerrede gehalten. Der Verein stellt bei Erdbestattung eines Turnratsmitgliedes die Sargträger.

 

6. Ausführungsbestimmungen

6.1. Für die Berechnung der Mitgliedschaft gilt das Jahr des Eintritts in den Verein.

6.2. Vor den Ausführungen nach 1.-4. ist mit dem Mitglied zu sprechen, - nach 5. mit dessen Angehörigen.

6.3. Der Turnrat entscheidet über zusätzliche Präsente.

6.4. Wunsch auf Verzicht zu 1.-5. wird entsprochen.

6.5. Ehrungen werden in der jährlichen Mitgliederversammlung oder bei Jubiläen des Vereins durchgeführt. Alle Ehrenmitgliedschaften  sind beitragsfrei.

6.6. Ausführungen nach 6.4. +6.5. werden in der Mitgliederverwaltung festgehalten.

 

Die Ehrenordnung des TV 1920 Bühl wurde am 06. März 2015 vom Turnrat verabschiedet und gilt ab 1. Januar 2016 für alle Mitglieder.

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